Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Mai 2020

Allgemeines

Die Anmeldung zu meinen Angeboten gilt als vertragliche Vereinbarung, mit der Sie diese AGB akzeptieren. Die AGB gelten bei sämtlichen Dienstleistungen (Führungstouren, Kursen, naturpädagogischen Angeboten etc.) in den Geschäftsbereichen „Bergwanderführungen, Kletterkursen und naturpädagogischen Dienstleistungen“ zwischen dem Kunden/der Kundin und Corina Roth. Bei Vermittlung durch Vereine etc. können auch deren AGB (teilweise) Geltung haben.

Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald eine schriftliche oder mündliche Bestätigung erfolgt ist. Alle genannten Preise sind in Euro ausgewiesen, es gelten grundsätzlich die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. des Vertragsabschlusses.

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist innerhalb von zwei Wochen nach der verbindlichen Buchung/dem Erhalten der Rechnung der Betrag per Banküberweisung zu leisten.

Anforderungen

Die klar kommunizierten Anforderungen für eine Tour oder ein Kurs sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein/eine Teilnehmer/in diese Anforderungen nicht, ist die Bergwanderführerin und Klettertrainerin berechtigt, ihn/sie ganz oder teilweise von der Tour/ dem Kurs auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

Ausrüstung

Für Leihausrüstung, die gegebenenfalls zur Verfügung gestellt wird (gratis oder gegen eine Leihgebühr), sind die Kosten für Verlust oder Reparatur (von Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen) von dem/der Teilnehmer/in zu tragen. Selbes gilt auch für durch Kunden/Innen verschuldeten Verlust von Ausrüstungsgegenständen der Bergwanderführerin.

Rücktritt durch Sie

Sie sind berechtigt jederzeit vor der Tour/dem Kurs/dem Angebot vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Für den Rücktritt oder Nichtantritt werden folgende Stornogebühren verrechnet: 20 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%, 14 bis 7 Tage 60%, danach 80% des Gesamtbetrages. Ein/e Teilnehmer/in, der/die eine Tour/Kurs abbricht oder verlässt, aus welchen Gründen immer (dies inkludiert auch Krankheit und Verletzung), hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es wird jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin empfohlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

Nichtzustandekommen aufgrund schlechter Bedingungen / Rücktritt durch mich

Wenn die Wetterbedingungen die Durchführung einer Tour etc. aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behalte ich mir das Recht vor, diese Tour etc. zu verschieben, alternative Angebote zu offerieren oder abzusagen. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatztermin oder ein alternatives Angebot innerhalb der folgenden 2 Monate zu finden, werden 10% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Im Falle einer Absage durch mich besteht die Verpflichtung meinerseits, 90% des geleisteten Entgeldes zurückzuerstatten.

Programmänderungen

Da die Durchführung des jeweiligen Programms stark von Wetter etc. abhängen kann, kann ich für dessen genaue Einhaltung nicht garantieren. Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Teilaspekte bleibt der Bergwanderführerin vorbehalten. Änderungen diesbezüglich stellen keine Minderung der von mir erbrachten Leistung dar. Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen, oder vom Kunden/der Kundin selbst verschuldete, unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Versicherung und Haftung

Im Kursbeitrag ist keine Unfallversicherung inbegriffen. Jedem/jeder Teilnehmer/in wird der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen, die Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen Kurs / Tour teilzunehmen. Krankheiten, Allergien etc. sind bitte jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Den Anweisungen der Bergwanderführerin und Klettertrainerin ist unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältiger Planung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder/jede Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür keine Haftung übernommen wird.

Eine Haftpflichtversicherung seitens der Bergwanderführerin, Sportklettertrainerin, Naturpädagogin besteht. Leistungsstörungen durch Wetter oder durch andere Ereignisse, die sich meinem Einfluss entziehen, sind nicht regresspflichtig.

Indoor-Kurse finden in allgemein zugänglichen Sportstätten/Kletterhallen statt. Die Teilnehmer/innen an Kletterkursen haben sich an die jeweiligen Nutzungs- und Hallenordnungen sowie die Sicherheitsbestimmungen zu halten. Die Klettertrainerin haftet nicht für Fehlverhalten der Teilnehmer/innen oder eventuelle Schäden, die durch Teilnehmer/innen entstehen. Über die jeweiligen Nutzungs- und Hallenordnungen sowie Sicherheitsbestimmungen hat sich der/die Teilnehmer/in im Vorfeld selbständig zu informieren.

Zusätzlich für Kinder- und Jugendlichenkurse: Spätestens bei Kursantritt ist von den Erziehungsberechtigten an mich vor Ort bekannt zu geben: Telefonnummer, unter der Erziehungsberechtigte jederzeit erreichbar sind, Abholperson oder ob die Abreise des Teilnehmers selbständig erfolgt. Nach Kursende sind die Teilnehmer/innen pünktlich abzuholen. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Teilnehmers/in an die abholberechtigte Person. Im Falle eines Ausschlusses vom Kurs oder bei Abbruch eines Kurses sind Teilnehmer/innen unmittelbar vom Kurs abzuholen. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen, es erfolgt keine Kostenrückerstattung.

Gerichtstsand

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.